🚗 Motorsteuer für Elektroautos – Was sich 2025 ändert und wie Versicherungen reagieren
Bisher waren reine Elektrofahrzeuge in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Doch mit dem neuen Budgetbegleitgesetz wurde beschlossen:
Ab 1. April 2025 müssen auch Elektroautos diese Steuer zahlen – allerdings in leicht angepasster Form.
⚡ Was genau wird sich ändern?
Ab 2025 gilt:
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Die motorbezogene Versicherungssteuer wird auch auf Elektrofahrzeuge angewendet.
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Sie orientiert sich dabei nicht an der PS-Leistung (wie bei Verbrennern), sondern an der kW-Leistung des Elektromotors.
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Dennoch gibt es einen Bonus: Die ersten 70 kW (ca. 95 PS) sind steuerfrei, nur die darüber liegende Leistung wird besteuert.
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Der Steuersatz liegt – Stand heute – bei 0,72 Euro pro kW pro Monat über der 70-kW-Grenze.
💡 Ein Rechenbeispiel:
Ein E-Auto mit 100 kW Leistung (rund 136 PS)
→ 100 – 70 = 30 kW steuerpflichtig
→ 30 kW × 0,72 € = 21,60 € pro Monat an Steuer
Das ergibt ca. 260 Euro jährlich, die bisher nicht angefallen sind.
🛡️ Wie gehen Versicherungen damit um?
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in der Regel direkt über die Kfz-Versicherung eingehoben und von den Versicherern an das Finanzamt weitergeleitet. KundInnen müssen also nichts separat einzahlen – die Steuer ist in der laufenden Prämie enthalten.
Versicherer stellen sich aktuell auf diese Änderung ein:
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Ab 2025 wird bei Angeboten für E-Autos die neue Steuer automatisch mitkalkuliert.
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Bei bestehenden Verträgen erfolgt die Umstellung automatisch zum Jahreswechsel.
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Wer bereits ein E-Auto besitzt, bekommt dazu meist ein Informationsschreiben von der Versicherung.
🤔 Was solltest du jetzt tun?
👉 Wenn du ein E-Auto besitzt oder planst anzuschaffen, lohnt sich ein aktueller Versicherungsvergleich. Manche Tarife beinhalten besondere Vorteile oder Rabatte für E-Mobilität – und mit dem neuen Steuermodell ändern sich auch die Beiträge.
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