Die motorbezogene Versicherungssteuer gehört zu den laufenden Kosten eines Fahrzeugs in Österreich. Viele FahrzeughalterInnen bemerken sie zwar auf ihrer Versicherungsabrechnung, wissen aber oft nicht genau, wie sie berechnet wird und wer sie bezahlen muss.

Wir geben Ihnen einen einfachen Überblick über dieses für Österreich klassisch super komplizierte Berechnungsverfahren 😉 .

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine gesetzlich vorgeschriebene Besitzsteuer für Kraftfahrzeuge. Sie wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Im Gegensatz zu den Treibstoffkosten oder der Mineralölsteuer fällt sie unabhängig davon an, wie viel Sie tatsächlich fahren.

Kurz gesagt:

✔ Sie besitzen ein steuerpflichtiges Fahrzeug.
✔ Für dieses Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung.
✔ Die Steuer wird automatisch mit Ihrer Versicherungsprämie verrechnet.


Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die motorbezogene Versicherungssteuer betrifft unter anderem:

  • Pkw
  • Motorräder
  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Nicht betroffen sind beispielsweise:

  • Traktoren
  • Motorkarren
  • bestimmte Spezialfahrzeuge

Neu seit April 2025: Auch E-Autos zahlen die Steuer

Eine wichtige Änderung betrifft BesitzerInnen von Elektrofahrzeugen:

Seit 1. April 2025 ist die bisherige Steuerbefreiung für E-Autos weggefallen. Damit müssen sowohl bestehende als auch neu zugelassene Elektrofahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer entrichten.

Für viele FahrzeughalterInnen bedeutet das zusätzliche laufende Kosten, die bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs berücksichtigt werden sollten.


Wie wird die Steuer berechnet?

Die Berechnung hängt vom Fahrzeugtyp und dem Zulassungsdatum ab.

Bei neueren Fahrzeugen werden unter anderem technische Fahrzeugdaten wie Leistung (kw bzw. PS) und CO₂-Ausstoß berücksichtigt.

Da die Berechnung recht komplex ist, empfiehlt sich die Nutzung eines Online-Rechners.

👉 Hier können Sie die Höhe Ihrer motorbezogenen Versicherungssteuer berechnen:

Link -> Motorsteur-Rechner ÖAMTC


Wechselkennzeichen: Nur einmal Steuer bezahlen

Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen?

Dann müssen Sie die motorbezogene Versicherungssteuer nicht für jedes Fahrzeug separat bezahlen.

Es wird lediglich jene Steuer verrechnet, die für das Fahrzeug mit der höchsten Steuerbelastung anfällt.

Das kann insbesondere bei Saisonfahrzeugen oder Zweitfahrzeugen eine interessante Ersparnis sein.


Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung

Für Fahrzeuge, die überwiegend der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderung dienen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. 

Hierfür brauchst du grundsätzlich folgendes:

  • Behindertenausweis
  • Antrag zur Befreiung direkt auf der Zulassungsstelle beantragen
  • Fahrzeug (max. 3,5t) muss auf diese Person angemeldet werden.

Übrigens: Normalerweise erhält man dann auch eine kostenlose Jahresvignette.


Achtung bei älteren Fahrzeugen: Die Zahlungsweise macht einen Unterschied

Wie eingangs erwähnt, es bleibt kompliziert 😉

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020 (ausgenommen reine Elektrofahrzeuge) beeinflusst auch die Zahlungsweise die Höhe der Steuer. Autos, welche die Erstzulassung nach 1.10.2020 haben, haben keinen Nachteil bei Unterjähriger Prämienzahlung (also montalich, vierteljährlich, halbjährlich)

Aufschläge auf die Steuer – wenn Erstzulassung vor 1.10.2020:

  • monatliche Zahlung: +10 %
  • vierteljährliche Zahlung: +8 %
  • halbjährliche Zahlung: +6 %
  • jährliche Zahlung: kein Aufschlag

Unser Tipp

Wer die Möglichkeit hat, spart durch eine jährliche Zahlungsweise bares Geld. Gerade bei leistungsstärkeren Fahrzeugen kann sich dieser Unterschied über die Jahre deutlich bemerkbar machen.


Fazit

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist ein fixer Bestandteil der Fahrzeugkosten in Österreich. Durch die Änderungen bei Elektrofahrzeugen und die unterschiedlichen Berechnungsmodelle lohnt es sich, die Höhe der Steuer bereits vor einem Fahrzeugkauf zu prüfen. Sonst gibt es vielleicht böse Überraschungen.

Gute Fahrt wünschen

Angela & Heimo